Kirche ist ein sicherer Ort, an dem sich alle wohl fühlen.

in der Kirche beschäftigen. Von Kirche und Staat wurde an diesem Thema in den letzten Jahrzehnten immer wieder gearbeitet. Viele Gesetze und Verordnungen wurden erlassen sowie Studien erstellt und veröffentlicht. So wurden auch in der Erzdiözese Maßnahmen und Standards entwickelt und umgesetzt.
Alle, die mit Schutzbedürftigen ehrenamtlich oder hauptberuflich arbeiten, müssen geschult sein und sensibel für ein grenzachtendes Miteinander. Dies gilt selbstverständlich für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies gilt aber ebenso im Umgang mit anderen Schutzbefohlenen, wie zum Beispiel älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Je nach Tätigkeit müssen Ehrenamtliche auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegen. Für Hauptamtliche ist dies selbstverständlich Pflicht. Meldewege und Ansprechpartner für den Ernstfall wurden festgelegt und veröffentlicht.
Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ziel des sicheren Ortes für alle erreicht werden kann.


