Prävention

 

Kirche ist ein sicherer Ort, an dem sich alle wohl fühlen.

 
Das ist das Ziel aller, die sich mit dem Thema "Schutz vor sexualisierter Gewalt"
in der Kirche beschäftigen. Von Kirche und Staat wurde an diesem Thema in den letzten Jahrzehnten immer wieder gearbeitet. Viele Gesetze und Verordnungen wurden erlassen sowie Studien erstellt und veröffentlicht. So wurden auch in der Erzdiözese Maßnahmen und Standards entwickelt und umgesetzt.
 
Alle, die mit Schutzbedürftigen ehrenamtlich oder hauptberuflich arbeiten, müssen geschult sein und sensibel für ein grenzachtendes Miteinander. Dies gilt selbstverständlich für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies gilt aber ebenso  im Umgang mit anderen Schutzbefohlenen, wie zum Beispiel älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung.
 
Je nach Tätigkeit müssen Ehrenamtliche auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegen. Für Hauptamtliche ist dies selbstverständlich Pflicht. Meldewege und Ansprechpartner für den Ernstfall wurden festgelegt und veröffentlicht.
 
Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ziel des sicheren Ortes für alle erreicht werden kann.
 
Die katholische Kirche hat in den letzten Jahren viel in die Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt investiert. Durch neue Vorschriften in der Diözese war dabei auch eine Anpassung des bisherigen Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) notwendig. Im Hinblick auf die neue Kirchengemeinde „Edith Stein“ wurde ein gemeinsames ISK erstellt und dies um einen individuellen Teil unserer Seelsorgeeinheit erweitert.
Ziel dabei ist es, allen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen einen sicheren Lebensraum zu bieten. Hinsehen, Hinhören und die gegenseitige Grenzachtung spielen dabei die zentrale Rolle. Daher werden alle Mitarbeitende und auch Ehrenamtliche dazu motiviert, sich nachweislich für den Schutz aller einzusetzen, die sich der katholischen Kirche anvertrauen. Dies geschieht im Rahmen von Gesprächen und Schulungen, wodurch regelmäßig auf die Bedeutung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt hingewiesen wird. 
In einigen Fällen ist auch das Einholen eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig. 
Indem wir gemeinsam das Schutzkonzept umsetzen, kann „unsere Kirche“ eine Gemeinschaft sein, in der sich jeder sicher und wohl fühlt und in seiner Würde respektiert wird.
Im Falle einer Beschwerde oder eines Problems wenden Sie sich bitte an unsere Vertrauensperson oder an eine der hier aufgeführten Fachstellen.
 
 
 

Vertrauenspersonen

... beim Thema Prävention, Missbrauch und Grenzüberschreitung

 
Sollten Sie selbst Opfer von Missbrauch oder  grenzüberschreitendem Verhalten sein,  finden Sie in den unten genannten Personen vertrauensvolle Ansprechpartner.
Das gleiche gilt auch dann, wenn Sie über Missbrauch oder grenzüberschreitendes Verhalten informieren möchten.