Kirchenaustritte

 
Es tut uns leid, wenn Menschen sich veranlasst sehen, aus der Gemeinschaft der Kirche auszutreten.
Wenn Sie vor oder nach dem Austritt ein Gespräch wünschen, stehen Ihnen alle unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Austritt, den Sie beim Standesamt oder Bürgeramt erklären hat natürlich auch Folgen.
 
Wer in Deutschland seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt hat oder trotz Kirchensteuerpflichtigkeit diesen Solidarbeitrag verweigert, ist nach dem kirchlichen Gesetz in seinen kirchlichen Mitgliedrechten eingeschränkt. Dies bedeutet, dass keine kirchlichen Ämter oder Dienste (auch das Patenamt) übernommen werden können oder dass kein Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis besteht.