Wiedereintritt - Übertritt

 

Wir freuen uns auf Sie!

Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Die Gründe für eine Rückkehr sind vielfältig: Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen; die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte; die Übernahme eines Patenamtes; der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis; Schicksalsschläge oder Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen. Die Rückkehr in die Kirche ist immer möglich. Wir freuen uns auf Sie!
Was muss ich tun?
Sie können sich an eine unserer Sekretärinnen wenden oder direkt mit einer Person des Seelsorgeteams Kontakt aufnehmen.  Der Wiedereintritt in die Kirche ist aber nicht an ihren Wohnort gebunden. Somit können Sie grundsätzlich in allen katholischen Gemeinden eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger ansprechen. Die Seelsorgenden werden Ihre Schritte in die Kirche zurück begleiten.
Wie schnell kann ich wieder katholisch werden?
Der Wiedereintritt ist mehr als ein formaler Verwaltungsakt. Es soll genügend Raum für Ihre Situation und Ihre Fragen, Ihre Beweggründe zum Kirchenaustritt und zum Wiedereintritt sein. Gespräche mit einem Seelsorger können bei der Klärung verschiedener Fragen helfen. Gemeinsam mit dem Seelsorger entscheiden Sie, wie viel Zeit Sie dafür brauchen.
Was passiert beim Wiedereintritt oder bei einem Übertritt?
Die Wiederaufnahme und der Übertritt sind ein bewusster Neuanfang in der  Glaubensgemeinschaft der katholischen Kirche. Sie vollzieht sich in einer Feier, in der Sie das Glaubensbekenntnis sprechen. Das geschieht meist in einer kleinen, privaten Feier, kann aber auch im Gemeindegottesdienst gefeiert werden. Welche For Sie für sich stimmig empfinden, können Sie mit Ihrem Seelsorger absprechen . Der Priester nimmt Sie dann (wieder) in die Kirche auf.
Welche Unterlagen benötige ich für die Wiederaufnahme?
Wenn Sie eine Taufbescheinigung haben oder wissen, in welcher Kirche Ihre Taufe stattfand ist das gut und hilfreich. Im Taufbuch dieser Pfarrei wurde Ihr Kirchenaustritt vermerkt  und auch Ihre Wiederaufnahme wird hier dokumentiert werden. Sollten Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt in den Unterlagen haben, bringen sie diese zum Gespräch mit der Seelsorgerin mit. Sie hilft Ihnen bei den Fragen rund um die benötigten Unterlagen.
Welche Unterlagen benötige ich für meinen Übertritt in die Katholische Kirche?
Sie benötigen zunächst eine Bescheinigung Ihrer Taufe, egal in welcher christlichen Gemeinschaft Sie getauft wurden. Sollten Sie noch Mitglied dieser Kirche sein, müssen Sie zunächst beim Standesamt Ihren Austritt aus dieser Kirche erklären, bevor sie dann in die Katholische Kirche aufgenommen werden können. Aber auch hier klären Ihre SeelsorgerInnen alle notwendigen Schritte nach und nach mit Ihnen.
Muss ich nach meinem Wiedereintritt Kirchensteuer für vergangene Jahre nachbezahlen?
Nein, denn nur in der Zeit der Kirchenmitgliedschaft sind Sie auch kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer ist ab dem Monat nach dem Wiedereintritt zu zahlen. Kirchenmitglieder ohne zu versteuerndes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.
Kostet der Kirchenwiedereintritt etwas?
Nein, die Wiederaufnahme oder der Übertritt in die Katholische Kirche kostet nichts. Wir freuen uns einfach auf Sie!