Neue Gottesdienstordnung im Beziehungsraum ab 1. Advent

15.07.2026 |

Neue Gottesdienstordnung für unseren Beziehungsraum beschlossen
In seiner letzten Sitzung hat der Pfarreirat die neue Gottesdienstordnung für unseren Beziehungsraum beschlossen.

Neue Gottesdienstordnung für unseren Beziehungsraum beschlossen
In seiner letzten Sitzung hat der Pfarreirat die neue Gottesdienstordnung für unseren Beziehungsraum beschlossen. Vorausgegangen waren mehrere Treffen der Liturgiegruppe, die sich intensiv mit der Frage beschäftigt hat, wie unter den veränderten personellen Möglichkeiten auch in Zukunft verlässlich Gottesdienst gefeiert werden kann.

Dabei ging es nicht nur um die Anzahl der Gottesdienste. Ebenso wichtig war die Frage, wie wir den notwendigen Veränderungen begegnen können, ohne die gewachsenen Traditionen und Besonderheiten der einzelnen Gemeinden aus dem Blick zu verlieren. Uns ist bewusst, dass Veränderungen immer auch Abschied bedeuten. Manche liebgewonnene Gewohnheit wird sich nicht erhalten lassen. Gerade deshalb war es uns wichtig, sorgfältig abzuwägen und eine Lösung zu finden, die auch langfristig tragfähig ist.
Sonntägliche Eucharistiefeiern
Für die Sonntage wurden verschiedene Modelle beraten. Sie reichten von einer stärkeren Bündelung der Eucharistiefeiern an wenigen festen Orten mit wöchentlichen Gottesdiensten bis hin zu Modellen mit größeren Freiräumen für besondere Gottesdienste und pastorale Angebote.
Nach intensiven Beratungen haben sich die Liturgiegruppe und der Pfarreirat für ein Zwei-Wochen-Modell entschieden. Künftig wird in jeder Gemeinde alle zwei Wochen eine sonntägliche Eucharistie gefeiert.
Ausschlaggebend war dabei vor allem der Gedanke der Gerechtigkeit. Keine Gemeinde sollte den Eindruck gewinnen, bevorzugt oder benachteiligt zu werden. Langfristig kann es durchaus sinnvoll sein, Gottesdienste stärker zu bündeln und gemeinsame Gottesdienstorte zu entwickeln. Zum jetzigen Zeitpunkt erschien es jedoch wichtiger, das Zusammenwachsen der Gemeinden zu fördern und gleichzeitig die gewachsenen dörflichen Strukturen zu respektieren.

Uns ist bewusst, dass dieser Beschluss die Gemeinden unterschiedlich betrifft. In den Gemeinden der ehemaligen Seelsorgeeinheit Oberhausen-Philippsburg wird der Zwei-Wochen-Rhythmus bereits seit einigen Jahren gelebt. Dort ändert sich also nichts. Für die Gemeinden der ehemaligen Seelsorgeeinheit Waghäusel-Hambrücken sowie für Neudorf bedeutet die neue Ordnung dagegen eine spürbare Veränderung.

Wir wissen, dass diese Entscheidung dort nicht leichtfällt. Gleichzeitig haben andere Gemeinden diesen Weg bereits vor einigen Jahren gehen müssen und leben heute selbstverständlich mit diesem Rhythmus. Deshalb war es der Liturgiegruppe und dem Pfarreirat wichtig, keine neue Ungleichheit entstehen zu lassen, sondern eine Regelung zu finden, die fair, nachvollziehbar und zukunftsfähig ist.

Ein weiterer Vorteil des neuen Modells sind die Freiräume, die dadurch entstehen. Sie ermöglichen es, besondere Gottesdienste – etwa im Rahmen der Firmvorbereitung, der Erstkommunion, der Religiösen Kinderwoche oder anderer pastoraler Angebote – ebenso wie Taufen an Sonntagen verlässlich in die Jahresplanung aufzunehmen.
Feiertage: flexibel statt starr
Auch über die Gottesdienste an den Feiertagen wurde intensiv beraten. Schnell wurde deutlich, dass dabei viele Faktoren berücksichtigt werden müssen: die unterschiedlichen Traditionen in den Gemeinden, der Einsatz der Organistinnen und Organisten, die häufig in mehreren Orten tätig sind, die Chorleitungen, die verschiedene Chöre in der ganzen Pfarrei begleiten, oder auch ganz praktische Fragen wie die Größe der Kirchen oder die Verfügbarkeit von Ministrantinnen und Ministranten.
Dabei geht es längst nicht nur um Weihnachten und Ostern. Auch Patronatsfeste, Aschermittwoch, Blasiussegen, Kerzensegnung, ökumenische Gottesdienste oder Anfragen von Vereinen und Gruppen gehören jedes Jahr zur Planung.

Deshalb wurde beschlossen, keinen starren Feiertagsplan für viele Jahre festzulegen. Stattdessen wird die Gottesdienstordnung für die Feiertage künftig jeweils im Frühjahr für das folgende Schuljahr geplant. So bleibt genügend Flexibilität, um auf aktuelle Entwicklungen und besondere Anlässe reagieren zu können und gleichzeitig eine faire Verteilung der Gottesdienste zu gewährleisten.
Werktagsgottesdienste
Auch für die Werktagsgottesdienste wurde eine einheitliche Regelung beschlossen. In allen Kirchen und Altenheimen, in denen bisher regelmäßig Eucharistie gefeiert wird, findet künftig im zweiwöchigen Rhythmus eine Werktagsmesse statt. Die bisherigen Wochentage bleiben dabei weitestgehend erhalten, sodass möglichst viel Kontinuität gewahrt wird.

Auch hier gilt: Für die Gemeinden der ehemaligen Seelsorgeeinheit Oberhausen-Philippsburg ändert sich nichts. In Neudorf sowie in den Gemeinden der ehemaligen Seelsorgeeinheit Waghäusel-Hambrücken bedeutet dies den Wechsel von einem wöchentlichen zu einem zweiwöchentlichen Rhythmus.
Gemeinsam unterwegs

Uns ist bewusst, dass dieser Beschluss nicht überall Begeisterung auslösen wird. Veränderungen fallen selten leicht – besonders dann, wenn sie liebgewonnene Gewohnheiten betreffen. Gleichzeitig stehen wir als Kirche vor der Aufgabe, mit den personellen Möglichkeiten verantwortlich umzugehen und Entscheidungen zu treffen, die auch in Zukunft Bestand haben können.

Die neue Gottesdienstordnung ist deshalb kein Idealbild, sondern der Versuch, unter den heutigen Rahmenbedingungen eine faire und verlässliche Lösung für alle Gemeinden unseres Beziehungsraums zu finden. Sie schafft Verlässlichkeit, ermöglicht pastorale Freiräume und trägt dazu bei, dass wir auch künftig in allen Gemeinden Eucharistie feiern können.

Wir werden diesen Weg aufmerksam begleiten und die Erfahrungen der kommenden Zeit ernst nehmen. Denn auch künftig gilt: Gottesdienst lebt nicht allein von einem Plan, sondern von den Menschen, die miteinander Glauben feiern und Gemeinschaft leben.